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Steuern als Werkstudent: Grundfreibetrag, Anstellung und Selbständigkeit

Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ohne Gewähr — im Zweifel Finanzamt/Krankenkasse/BAföG-Amt oder Steuerberater fragen.

Die Einkommensteuer betrachtet alle Einkommensarten gemeinsam: Lohn aus einer Anstellung und Gewinn aus einer Selbständigkeit werden für die Steuer zusammengerechnet, auch wenn Anstellung und Selbständigkeit gegenüber Krankenkasse und BAföG-Amt getrennt geprüft werden.

Grundfreibetrag 2026: 12.348 €

Einkommen bis zu diesem Betrag pro Jahr bleibt einkommensteuerfrei (Stand 2026, Einzelveranlagung). Erst der Teil des zu versteuernden Einkommens darüber unterliegt der Einkommensteuer. Für die meisten Werkstudierenden mit einem Job liegt das Jahreseinkommen häufig innerhalb oder nur knapp über diesem Freibetrag.

Angestellt: Lohnsteuer und Steuererklärung

Bei einer Anstellung führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ab. Liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, lässt sich zu viel gezahlte Lohnsteuer über eine freiwillige Steuererklärung zurückholen.

Selbständige Nebentätigkeit: Gewinnermittlung per EÜR

Wird nebenbei selbständig gearbeitet — etwa durch den Verkauf eines eigenen digitalen Produkts —, ermittelt sich der steuerlich relevante Gewinn über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Dieser Gewinn zählt zusammen mit einem eventuellen Anstellungseinkommen für die Einkommensteuer und den Grundfreibetrag.

Separates Thema, aber oft direkt relevant: Für den Verkauf selbst greift zusätzlich die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) mit eigenen Umsatzgrenzen — das ist von der Einkommensteuer zu unterscheiden.

Posten Wert (Stand 2026) Bemerkung
Grundfreibetrag 12.348 €/Jahr Einzelveranlagung
Gewinnermittlung Selbständigkeit EÜR Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben

Alle Angaben: Stand 2026, ohne Gewähr.

Quellen: lohnsteuer-kompakt.de — Grundfreibetrag · IHK München — Grundfreibetrag

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